
Hochzeit
Bei der kirchlichen Trauung wendet sich das Traupaar an Gott und bittet um seinen Segen für den gemeinsamen Bund: Geschlossen, um in emotionaler, finanzieller, sozialer und geistiger Sicherheit zu leben, vielleicht Kinder großzuziehen und die Erde zu kultivieren. Die Hochzeit markiert den Beginn dieser exklusiven Beziehung und diesem Beginn steht alle Festlichkeit zu. Die Ehe basiert auf gegenseitiger Liebe, Ehre, Vergebung und gegenseitigem Verstehen. Zur Hochzeit bringt man schon einiges an Verständnis für diese Dinge mit. Aber dann gilt es, in allen Bereichen gemeinsam zu wachsen und weiterzugehen. Heiraten heißt: Zwei Menschen wollen ein Leben lang beieinander bleiben. „Ja, wir trauen uns…“ Bei der Hochzeit bekennt sich das Paar öffentlich zueinander und bekommt dafür Segen. Alle sollen es wissen und die Menschen, die dem Paar etwas bedeuten, sollen die Entscheidung mitfeiern.
Wer kann in unseren Kirchen heiraten? Wenn Sie in Grenzach oder Wyhlen wohnen, können Sie einen Termin für einen Gottesdienst vereinbaren. Bitte setzen Sie sich bzgl. Hochzeitstermin und Traugespräch sowie bei allen weiteren Fragen gerne frühzeitig mit dem Pfarrbüro in Verbindung.
Paare von außerhalb können eine Anfrage für die Nutzung unserer Kirche stellen für einen evangelischen Gottesdienst, müssen jedoch zunächst den Pfarrer oder die Pfarrerin Ihres Wohnorts um Begleitung des Gottesdienstes bitten.
Grundsätzlich an jedem Wochentag - mit Ausnahme der Karwoche (Woche vor Ostern). Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns im Pfarrbüro auf, damit sichergestellt ist, dass die Kirche zur Verfügung steht. Vor der Trauung trifft sich der Pfarrer mit Ihnen zum Gespräch. Dabei können Sie sich kennenlernen sowie Sinn und Verlauf des Gottesdienstes besprechen. Auch Organisatorisches und ob sich Freund*innen oder Verwandte an der Gestaltung des Gottesdienstes musikalisch oder durch eine biblische Lesung bzw. ein Gebet beteiligen, haben hier ihren Platz.
Nein, bei einer evangelischen Trauung sind Trauzeug*innen nicht vorgeschrieben. Dennoch können Trauzeug*innen Lesungen oder Gebete im Gottesdienst übernehmen. Bei einer ökumenischen Trauung wiederum sollten sie dabei sein und – wie bei der katholischen Trauung – nach der Feier ihre Unterschrift leisten.
Auch eine Eheschließung mit nichtgetaufter Partner*in, oder mit jemandem, der nicht an Gott glaubt, kann kirchlich gefeiert werden. Allerdings muss der*die nichtchristliche oder nichtglaubende Partner*in die wesentlichen Elemente der Ehe aus evangelischer Sicht bejahen. Es gibt dafür eigene Texte, die die Gewissensüberzeugung des*der nichtgetauften oder nichtglaubenden Partners*in respektieren.
Wenn ein*e Partner*in der evangelischen, der*die andere der katholischen Kirche angehört, gibt es die Möglichkeit, unter Beteiligung von Geistlichen beider Konfessionen in einer Kirche Ihrer Wahl zu heiraten. In der Evangelischen Landeskirche in Baden und dem Erzbustum Freiburg ist es möglich, ökumenisch zu heiraten. Dazu gibt es das sogenannte „Formular C“, nach dem die Trauung vollzogen wird. In den Vorbereitungen zur Trauung spricht das Brautpaar mit den Geistlichen beider Konfessionen.

